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   OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90   

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OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90 (https://dejure.org/1992,6292)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.1992 - 20 U 69/90 (https://dejure.org/1992,6292)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 1992 - 20 U 69/90 (https://dejure.org/1992,6292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Grundlegend für die rechtliche Einordnung von Verträgen über Software-Leistungen ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1987 (BGHZ 102, 135 ff = NJW 1988, 406 ff), an dem der Bundesgerichtshof in weiteren Urteilen festgehalten hat (BGH NJW 1990, 3008 [BGH 15.05.1990 - X ZR 128/88] und 3011 sowie Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 22/89, BGH-Dat in Zivilsachen -) und dem der erkennende Senat folgt.

    Das hat der Bundesgerichtshof insbesondere auch in bezug auf solche Verträge über Software-Leistungen ausgesprochen, die - wie das im vorliegenden Fall geschehen ist - mit "Lizenzvertrag" bezeichnet waren (BGHZ 102, 135 ff = NJW 1988, 406, 407 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] und 408).

    Danach ist - wie es auch dem Regelungsmodell der §§ 631 ff BGB entspricht - für die Anwendung von Werkvertragsrecht die Herstellung individueller Software für einen bestimmten Besteller maßgebend; dementsprechend wird in den maßgeblichen Entscheidungen auch zwischen "Standardsoftware" (Kaufrecht) und "Individualsoftware" (Werkvertragsrecht) unterschieden (BGHZ 102, 135, 140 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] /141 = NJW 1988, 406, 407) [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] .

    Es handelte sich um diskettengebundene Software, so daß auch eine körperliche Übergabe möglich (und vom Kläger am 2. Januar 1990 auch beabsichtigt) war; die Streitfrage, ob auch eine "unkörperliche" Veräußerung von Software (Übertragung von Festplatte zu Festplatte) nach Kaufrecht zu beurteilen sein könnte, stellt sich im vorliegenden Fall nicht (vgl. hierzu BGHZ 102, 132 [BGH 04.11.1987 - IVa ZR 158/86] = NJW 1988, 406, 407 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] linke Spalte).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Nach herrschender Auffassung kann der Käufer die Sachmängelhaftung auch schon vor Übergabe der Ware geltend machen, wenn der Verkäufer die Beseitigung eines Mangels endgültig verweigert (vgl. BGHZ 34, 32, 35 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] ; MüKo/Westermann, BGB, 2. Aufl., § 459, Rn 5; Palandt/Putzo, BGB, 51. Aufl., § 459 Rn 7 und § 462 Rn 9; Soergel-Huber, BGB, 12. Aufl., § 462, Rn 14).

    Bei der Frage, ob die Beseitigung dieser Mängel als endgültig verweigert anzusehen ist, muß der Rechtsgedanke des § 242 BGB auf den der Bundesgerichtshof in der grundlegenden Entscheidung (BGHZ 34, 32, 35) [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] das Recht zur Wandlung auch schon vor Gefahrübergang ausdrücklich gestützt hat, beachtet werden.

  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83

    "Programmerstellung"; Auslegung eines Vertrages über die Erstellung von

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Demgegenüber ist ein solches Interesse des Herstellers einer für einen bestimmten Besteller hergestellten individuellen Software so gering, daß sich eher umgekehrt die Frage stellt, ob bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware der Ersteller auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sogar zur Herausgabe des Quellprogramms verpflichtet ist (bejaht vom LG München I, NJW 1989, 2625 [LG München I 18.11.1988 - 21 O 11130/88] jedenfalls für den Fall, daß zwischen Anwender und Ersteller kein langfristiger Wartungsvertrag geschlossen ist; nach Auffassung des BGH NJW 1987, 1259 [BGH 30.01.1986 - I ZR 242/83] ist eine solche Verpflichtung zur Herausgabe des Quellenprogrammes beim Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware Frage der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall).
  • LG München I, 18.11.1988 - 21 O 11130/88
    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Demgegenüber ist ein solches Interesse des Herstellers einer für einen bestimmten Besteller hergestellten individuellen Software so gering, daß sich eher umgekehrt die Frage stellt, ob bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware der Ersteller auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sogar zur Herausgabe des Quellprogramms verpflichtet ist (bejaht vom LG München I, NJW 1989, 2625 [LG München I 18.11.1988 - 21 O 11130/88] jedenfalls für den Fall, daß zwischen Anwender und Ersteller kein langfristiger Wartungsvertrag geschlossen ist; nach Auffassung des BGH NJW 1987, 1259 [BGH 30.01.1986 - I ZR 242/83] ist eine solche Verpflichtung zur Herausgabe des Quellenprogrammes beim Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware Frage der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Grundlegend für die rechtliche Einordnung von Verträgen über Software-Leistungen ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1987 (BGHZ 102, 135 ff = NJW 1988, 406 ff), an dem der Bundesgerichtshof in weiteren Urteilen festgehalten hat (BGH NJW 1990, 3008 [BGH 15.05.1990 - X ZR 128/88] und 3011 sowie Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 22/89, BGH-Dat in Zivilsachen -) und dem der erkennende Senat folgt.
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Die dem Gutachten des Sachverständigen zugrunde liegende Wertung, daß üblicherweise der Erwerber eines EDV-Programms ungeachtet anderer Komponenten zum Erlernen des Programms Anspruch auf eine umfassende schriftliche Fixierung der Funktions- und Bedienungsregeln ( "Handbuch" ) hat, steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 3222: Lieferung eines Benutzerhandbuches ist sogar ohne Erwähnung im Vertragstext Hauptleistungspflicht; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1987, 3206: Fehlen einer schriftlichen Bedienungsanleitung als Sachmangel beim Kaufvertrag über EDV).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Es handelte sich um diskettengebundene Software, so daß auch eine körperliche Übergabe möglich (und vom Kläger am 2. Januar 1990 auch beabsichtigt) war; die Streitfrage, ob auch eine "unkörperliche" Veräußerung von Software (Übertragung von Festplatte zu Festplatte) nach Kaufrecht zu beurteilen sein könnte, stellt sich im vorliegenden Fall nicht (vgl. hierzu BGHZ 102, 132 [BGH 04.11.1987 - IVa ZR 158/86] = NJW 1988, 406, 407 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86] linke Spalte).
  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Zwar stellt eine sog. Programmsperre nicht stets einen Mangel eines auf die Überlassung von Software gerichteten (Kauf-, Werk- oder Miet-) Vertrages dar; entscheidend ist vielmehr, ob durch die Programmsperre dem Abnehmer die ungehinderte vertragliche Verwendung ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1987, 2004, 2005 [BGH 25.03.1987 - VIII ZR 43/86] ; NJW 1981, 2684).
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 153/80

    Periodische Sperre eines Computerprogramms - Vorprogrammierung durch Hersteller -

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Zwar stellt eine sog. Programmsperre nicht stets einen Mangel eines auf die Überlassung von Software gerichteten (Kauf-, Werk- oder Miet-) Vertrages dar; entscheidend ist vielmehr, ob durch die Programmsperre dem Abnehmer die ungehinderte vertragliche Verwendung ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1987, 2004, 2005 [BGH 25.03.1987 - VIII ZR 43/86] ; NJW 1981, 2684).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1987 - 5 U 121/86

    Computer-Kauf; Fehlen der Bedienungsanleitung; Sachmangel

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90
    Die dem Gutachten des Sachverständigen zugrunde liegende Wertung, daß üblicherweise der Erwerber eines EDV-Programms ungeachtet anderer Komponenten zum Erlernen des Programms Anspruch auf eine umfassende schriftliche Fixierung der Funktions- und Bedienungsregeln ( "Handbuch" ) hat, steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 3222: Lieferung eines Benutzerhandbuches ist sogar ohne Erwähnung im Vertragstext Hauptleistungspflicht; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1987, 3206: Fehlen einer schriftlichen Bedienungsanleitung als Sachmangel beim Kaufvertrag über EDV).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

  • OLG Düsseldorf, 27.03.1997 - 20 U 51/96

    Rechtswidrige Dongle-Umgehungsprogramme

    Wie der Beklagte selbst in der Berufungsbegründung darlegt, stellen donglebedingte Systemabstürze einen Fehler des Computerprogramms dar (so auch OLG Celle, CR 1994, 217, 218 f.).
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